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   BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04   

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https://dejure.org/2005,8001
BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04 (https://dejure.org/2005,8001)
BFH, Entscheidung vom 09.06.2005 - IX R 30/04 (https://dejure.org/2005,8001)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - IX R 30/04 (https://dejure.org/2005,8001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 7 Abs. 5; ; EStG § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b; ; EStG § 7 Abs. 5a; ; WEG § 8; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1, 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dachgeschossausbau; Herstellung einer Eigentumswohnung

  • datenbank.nwb.de

    Ausbau des Dachgeschosses eines Mehrfamilienhauses als Herstellung einer Eigentumswohnung i. S. von § 7 Abs. 5a EStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist Neubau?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 5, EStG § 7 Abs 5 a
    Ausbau; Dachgeschoss; Degressive AfA; Eigentumswohnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.01.1999 - IX R 53/96

    Fertigstellung einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04
    Insofern seien die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Januar 1999 IX R 53/96 (BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589) auch auf Herstellungsvorgänge anwendbar.

    c) Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung des FG nicht aus dem BFH-Urteil in BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589.

    So verhielt es sich auch in dem Fall, der dem BFH-Urteil in BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589 zugrunde lag: Dort hatte der Steuerpflichtige die Wohnung erworben, nachdem durch Teilung Wohnungseigentum begründet worden war.

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04
    Eine Wohnung ist unter diesen Voraussetzungen nur dann ein steuerrechtlich selbständiges Objekt, wenn sie gegenüber dem Restgebäude in einem gesonderten Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht (eigen- oder fremdbetrieblichen Zwecken sowie eigenen oder fremden Wohnzwecken dienende Gebäudeteile; vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132 unter C. II. 3. d) oder es sich um eine Eigentumswohnung handelt.
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87

    AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04
    Dieses Tatbestandsmerkmal sichert auch im Falle der Anschaffung, dass es sich bei dem Objekt entsprechend dem Gesetzeszweck, die Erneuerung des Gebäudebestands zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808), um ein neues Wirtschaftsgut handelt.
  • BFH, 07.07.1998 - IX R 16/96

    Degressive AfA für neue Mietwohnung

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04
    Damit war die Wohnung vor der Begründung des Wohnungseigentums zum unselbständigen Bestandteil des einheitlich zu fremden Wohnzwecken genutzten Wirtschaftsgutes "Gebäude" geworden (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, BFHE 186, 371, BStBl II 1998, 625).
  • BFH, 24.11.1992 - IX R 62/88

    Eigentumswohnung nicht schon durch rechtliche Umwandlung eines bestehenden

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04
    Eine Eigentumswohnung wird nicht allein schon durch die rechtliche Umwandlung eines bestehenden Gebäudes in Eigentumswohnungen gemäß § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes --WEG-- (neu) hergestellt (BFH-Urteil vom 24. November 1992 IX R 62/88, BFHE 169, 380, BStBl II 1993, 188).
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 34/99

    Begünstigung nach § 7 c EStG

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04
    Sie ist hergestellt, wenn sie fertig gestellt und damit bezugsfertig ist (BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 34/99, BFH/NV 2002, 1139, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 01.07.2004 - 16 K 7407/00

    Vermietung und Verpachtung; Degressive AfA; Dachgeschossausbau;

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04
    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 102 veröffentlichten Urteil bejahte das Finanzgericht (FG) die Voraussetzungen der degressiven AfA.
  • BFH, 25.03.2009 - V R 9/08

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Dachgeschossausbau - in § 255 Abs. 2

    Eine Erweiterung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB liegt u.a. vor, wenn ein Gebäude aufgestockt oder daran ein Anbau errichtet wird, wenn es in seiner Substanz vermehrt oder seine nutzbare Fläche vergrößert wird (vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632; vom 25. September 2007 IX R 28/07, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218; vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05

    Sonderabschreibung nach dem FördG bei baulicher Umgestaltung

    Eine erstmalige Herstellung einer Wohnung ist nämlich gegeben, wenn eine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung nicht nur rechtlich, sondern tatsächlich --durch Baumaßnahmen-- geschaffen wird (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 IX R 62/88, BFHE 169, 380, BStBl II 1993, 188; vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795, zur fehlenden Herstellung bei allein rechtlicher Schaffung von Wohneinheiten).

    Diese jeweils durch bauliche Maßnahmen neu zu erstellenden Eigentumswohnungen --und nicht die früheren Wohnungen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1795)-- waren Gegenstand des für jede Wohnung geschlossenen Vertrags über die Beteiligung des jeweiligen Erwerbers/Bauherrn an der BHG.

  • BFH, 22.02.2012 - IX B 143/11

    NZB: Fördergebietsgesetz; Modernisierungs- und Umbau-Maßnahmen; zur Herstellung

    Im Übrigen ist die Rechtsfrage geklärt; denn eine Eigentumswohnung wird --so auch das Finanzgericht (FG)-- nicht allein schon durch die rechtliche Umwandlung eines bestehenden Gebäudes in Eigentumswohnungen gemäß § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes hergestellt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1992 IX R 62/88, BFHE 169, 380, BStBl II 1993, 188; vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795).

    Vielmehr hat das FG auf der Basis der BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1795; vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762) zutreffend entschieden, dass im Streitfall die von den Klägern erworbene, noch zu erstellende Wohneinheit (Eigentumswohnung Nr. 2) unter Verwendung vorhandener Bausubstanz neu hergestellt wurde und daher lediglich eine Sonderabschreibung in Höhe von 25 % zu gewähren ist.

  • BFH, 01.09.2005 - IX B 44/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Schriftsatznachlass

    b) Für das weitere Verfahren verweist der erkennende Senat für die Prüfung der wirtschaftlichen Nämlichkeit (wirtschaftliche Identität) zwischen angeschafftem und veräußerten Wirtschaftsgut im Rahmen eines Spekulationsgeschäfts i.S. des § 23 des Einkommensteuergesetzes auf seine Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97 (BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569), vom 23. November 2004 IX R 59/03 (BFH/NV 2005, 543), vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, juris-Nr. STRE200550977, sowie zur Abgrenzung auf das (auch vom FG bereits erwähnte) BFH-Urteil vom 27. August 1997 X R 26/95 (BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135).
  • BFH, 27.10.2006 - IX B 46/06

    NZB: Erneuerung von Bauteilen keine Herstellung neuer Gebäudeteile

    Wie die Kläger selbst in ihrer Beschwerdebegründung ausführen, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt, dass durch die Erneuerung nur eines einzigen für die Nutzungsdauer maßgeblichen Bauteils --mangels tiefgreifender Umgestaltung oder Erweiterung der Altbausubstanz bzw. eines davon abweichenden eigenständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs-- in der Regel nicht ein neuer Gebäudeteil hergestellt wird, auf den die für selbständige Wirtschaftsgüter geltende Regelung zur Absetzung für Abnutzung geltende Regelung in § 7 Abs. 5a des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795, m.w.N).
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 436/05

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baumaßnahmen im Fördergebiet;

    Insoweit ist im Streitfall die Ausgangslage eine andere als die in dem von dem Kläger genannten BFH-Urteil vom 09. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795.
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baukosten nach dem

    Insoweit ist im Streitfall die Ausgangslage eine andere als die in dem von der Klägerin genannten BFH-Urteil vom 09. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795.
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